Berlin, 15. Oktober 2025: Dr. Hülya Düber, Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag, hat heute den Tätigkeitsbericht 2024 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Bei der feierlichen Übergabe im Reichstagsgebäude waren auch weitere Mitglieder des Ausschusses und Mitarbeitende des Ausschussdienstes vertreten.
Im Jahr 2024 gingen beim Petitionsausschuss 9.260 Petitionen ein – 18,84 Prozent weniger als im Vorjahr. „Wir sehen rückläufige Zahlen“, berichtet Dr. Düber in einem aktuellen Interview zum Inhalt des Tätigkeitsberichts mit dem Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages. Die Würzburger CSU-Abgeordnete führt dies auf Entwicklungen in der Öffentlichkeit zurück, insbesondere auf soziale Medien und die Möglichkeit, durch private Plattformen oder Videos ebenfalls Öffentlichkeit herzustellen. Trotz dieses Trends hebt Dr. Düber das Alleinstellungsmerkmal des Bundestags hervor: „Nur Petitionen beim Deutschen Bundestag entfalten tatsächlich gesetzgeberische Wirkung.“ Sie betont: „Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Weg zu uns finden.“
Knapp zwei Drittel der Petitionen betrafen persönliche Anliegen der Petentinnen und Petenten, während ein Drittel gesetzliche Rahmenbedingungen thematisierte. Besonders häufig berührten die Themen Sicherheit, Migration (1.526 Eingaben, Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat), soziale Absicherung (1.279 Eingaben, Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sowie rechtliche Fragestellungen (1.203 Eingaben, Bundesministerium der Justiz).
Um die Bürgerbeteiligung zu stärken, wurde in der vergangenen Legislaturperiode die Mitzeichnungsfrist für Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert und das Quorum für öffentliche Beratungen von 50.000 auf 30.000 Unterstützungen gesenkt.
Werktäglich erreichten den Ausschuss im Schnitt etwa 37 Zuschriften. Mehr als ein Drittel (3.897) wurden elektronisch über das Petitionsportal eingereicht, das mit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzern eines der beliebtesten Onlineangebote des Bundestages ist. Im Berichtsjahr haben sich 179.742 Personen neu registriert, insgesamt wurden 722.639 Unterstützungen verzeichnet (2023 waren es noch 1,59 Millionen).
„Neben den grundsätzlichen Anliegen widmet sich der Ausschuss auch intensiv den Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und Bürger, die individuelle Unterstützung suchen“, so Dr. Düber weiter. Im Jahr 2024 fanden 29 Sitzungen statt, in denen 607 Petitionen einzeln beraten wurden; vier der Sitzungen davon waren öffentlich. „Das Petitionsrecht ist ein lebendiges und wichtiges Instrument der demokratischen Teilhabe. Es ermöglicht jedem Bürger, seine Anliegen direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen – mit Wirkung über das bloße Herstellen von Öffentlichkeit hinaus“, fasst die Ausschussvorsitzende zusammen.“