Schutz vor Gewalt: 3. Runder Tisch „Häusliche Gewalt Kelheim“

von Aytürk
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Nach der Zustimmung durch den Bundesrat trat am 28. Februar dieses Jahres das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, kurz Gewalthilfegesetz, in Kraft. Auch beim 3. Runden Tisch „Häusliche Gewalt Kelheim“ wurde über das neue Gesetz gesprochen und eine Rechtsexpertin dazu gehört.

Frau Dr. Lena Gumnior ist u.a. Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes und schreibt für den Verfassungsblog. Bei Ihrem Fachvortrag erklärte Sie den knapp 30 teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern des Kelheimer Runden Tisches die Auswirkungen des Bundesgesetzes für Bayern und den Landkreis Kelheim.

Das Familiengericht, die Polizei und oft auch das Jugendamt sowie das übrige Hilfesystem, z.B. Beratungsstellen und Opferverbände, sind oft mit der Situation konfrontiert, dass betroffenen Personen im Akutfall wenig bis gar nicht geholfen werden kann. Das Gesetz will hier eine Lücke schließen und ist daher ein großer Erfolg für das Recht von Frauen und auch Männern auf ein Leben ohne Gewalt. Organisiert wurde der 3. Runde Tisch wieder vom kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Christian Gabler.

Dem Umsetzungswillen durch die Politik gingen langjährige Forderungen – insbesondere von Frauenverbänden, zivilgesellschaftlichen Gruppierungen und Gleichstellungsstellen – voraus. Die jährlich veröffentlichten erschreckend hohen Zahlen an versuchten und vollzogenen Femiziden unterstrich die Notwendigkeit des Handelns. Zudem hat sich Deutschland 2018 mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention dazu bekannt, umfassende Regelungen zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu treffen. Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Durch das Gewalthilfegesetz ist der Gewaltschutz keine freiwillige Leistung mehr. Frauen und ihre Kinder haben ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, den sie auch einklagen können. Bayern – wie auch der Landkreis – müssen sich nun mit der Umsetzung des neuen Gesetzes befassen und eine Strategie erarbeiten, um die Beratungs- und Schutzangebote flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen. Dabei ist auch eine angemessene geografische Verteilung der Angebote sicherzustellen. Für eine gute Umsetzung vor Ort ist auch die Expertise der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten von Bedeutung.

„Gewaltschutz und Gleichstellung müssen zusammen gedacht und Hand in Hand umgesetzt werden, denn Gleichberechtigung schützt vor Gewalt!“

Christian Gabler, Gleichstellungsbeauftragter des Landkreises Kelheim

Die Kommunale Gleichstellungsstelle macht sich auch weiterhin dafür stark, dass der Zugang und die Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt allen Betroffenen gewährt wird. Für Fragen steht ihnen gerne der Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Christian Gabler, unter christian.gabler@landkreis-kelheim.de oder unter Tel. 09441 207-1040 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Sperrfrist für die Veröffentlichung der Meldung: Freitag, 09.05.2025, 12 Uhr. Danke.

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