Integrationsbeauftragter fordert Konsequenzen bei untergetauchten Ausreisepflichtigen, offenen Haftbefehlen und organisierter Umgehung der Bezahlkarte – Bundestagsabgeordneter Christian Moser (CSU) nimmt Forderungen mit nach Berlin
Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Karl Straub, MdL, fordert vom Bund konkrete gesetzliche Nachbesserungen in der Migrations- und Rückführungspolitik. Gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Christian Moser hat Straub vier Bereiche identifiziert, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Moser will die Forderungen nun auf Bundesebene vorantreiben.
„Fördern und Fordern gehören untrennbar zusammen. Bayern investiert viel in gelingende Integration. Im Gegenzug muss aber auch klar sein: Wer sich staatlichen Entscheidungen entzieht, gesetzliche Regelungen gezielt umgeht oder eine Abschiebung vereitelt, darf damit nicht durchkommen. Hier muss der Bund handeln“, erklärt Straub.
Ausreisegewahrsam konsequent nutzen
Ein zentraler Punkt ist der Ausreisegewahrsam. Immer wieder besteht bei bevorstehenden Rückführungen das Risiko, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen kurzfristig untertauchen. Zur Sicherung der Abschiebung können vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auf richterliche Anordnung bis zu 28 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und feststeht, dass die Abschiebung innerhalb dieser Frist durchgeführt werden kann.
Straub fordert, die bestehenden Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams konsequent zu nutzen und ausreichende Kapazitäten vorzuhalten: „Wenn eine Abschiebung konkret bevorsteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die bestehenden Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams konsequent genutzt werden. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht hierfür im Einzelfall bis zu 28 Tage. Wir brauchen außerdem ausreichend Plätze im Ausreisegewahrsam. Es darf nicht passieren, dass eine bereits vorbereitete Rückführung daran scheitert, dass der Betroffene kurz vorher untertaucht.“
Kein unveränderter Leistungsbezug bei offenem Haftbefehl
Auch beim fortdauernden Bezug staatlicher Leistungen bei offenem Haftbefehl sehen Straub und Moser Änderungsbedarf. Nach geltender Rechtslage führt ein Haftbefehl nicht automatisch dazu, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Grundsicherung oder anderen Sozialleistungssystemen eingestellt werden.
Für Straub ist der bestehende Zustand nicht vermittelbar: „Wer sich mit einem offenen Haftbefehl dem Zugriff von Polizei und Justiz entzieht, kann nicht gleichzeitig selbstverständlich weiter staatliche Leistungen beziehen. Dieses Schlupfloch muss geschlossen werden. Der Bund muss hier eine rechtssichere Regelung schaffen.“
Die Forderung nach einem Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen wurde inzwischen auf Bundesebene aufgegriffen. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und der damaligen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch wurde am 23. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Er sieht vor, künftig den Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für bestimmte per Haftbefehl gesuchte Personen gesetzlich auszuschließen.
Organisierte Umgehung der Bezahlkarte: Straftatbestand schaffen
Besonders deutlich fordert Straub Konsequenzen bei der Umgehung der Bezahlkarte für Asylbewerber. In mehreren Städten und Regionen werden organisierte Umtauschaktionen angeboten, bei denen mit der Bezahlkarte erworbene Gutscheine gegen Bargeld getauscht werden. Damit werden die mit der Bezahlkarte verbundenen Beschränkungen gezielt ausgehebelt.
Straub: „Wenn der Gesetzgeber eine Bezahlkarte einführt, kann es nicht sein, dass organisierte Strukturen unmittelbar Wege anbieten, um ihren Zweck wieder auszuhebeln. Wer solche Umtauschmodelle organisiert und damit systematisch die Beschränkungen der Bezahlkarte umgeht, muss mit Konsequenzen rechnen.“
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Bezahlkarte deutschlandweit zum Einsatz zu bringen und ihre Umgehung zu beenden. Wie dies geschehen soll, lässt er offen.
Straub und Moser haben deshalb einen konkreten Fahrplan vereinbart, um auf Bundesebene einen Straftatbestand für entsprechende organisierte Umtauschmodelle zu schaffen. Moser erklärte dazu: „Wer die Bezahlkarte systematisch aushebelt, darf damit nicht durchkommen. Ich werde mich in Berlin dafür einsetzen, dass wir dagegen einen eigenen Straftatbestand auf den Weg bringen.“ Das Vorhaben will er nun in Berlin vorantreiben.
Abschiebungen dürfen nicht durch öffentliche Aufrufe vereitelt werden
„Es kann nicht sein, dass Behörden mit erheblichem Aufwand eine rechtmäßige Rückführung vorbereiten und anschließend operative Informationen öffentlich verbreitet werden, um genau diese Maßnahme zu verhindern. Wer gezielt versucht, eine rechtmäßige Abschiebung zu vereiteln, muss mit klaren Konsequenzen rechnen“, so Straub.
Handlungsbedarf sehen Straub und Moser insbesondere bei der Veröffentlichung operativer Informationen über bevorstehende Abschiebeflüge. Aktivistische Gruppen verbreiten im Internet teilweise bereits im Vorfeld Angaben zu geplanten Rückführungen und rufen dazu auf, Abschiebungen zu verhindern. Moser verwies dabei auf „verhinderte Abschiebeflüge, die immer wieder auch durch Internetaufrufe von NGOs verhindert werden“, und auf die Frage, „wie wir dem besser beikommen“.
Straub und Moser wollen deshalb erreichen, dass operative Informationen über bevorstehende Rückführungen besser geschützt werden und der Bund die rechtlichen Möglichkeiten gegen gezielte Vereitelungsversuche nachschärft.
Christian Moser erklärt nach dem Gespräch: „Wir haben sehr konkrete Punkte besprochen und einen Fahrplan vereinbart. Diese Themen gehören auf die Bundesebene. Ich nehme sie mit nach Berlin und werde mich dafür einsetzen, dass wir hier vorankommen.“
Straub erwartet nun konkrete Fortschritte: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Integration bedeutet Unterstützung und Chancen. Sie bedeutet aber genauso, Regeln anzuerkennen und staatliche Entscheidungen zu respektieren. Wo bestehende Regelungen gezielt umgangen werden, müssen wir sie nachschärfen. Ich bin Christian Moser dankbar, dass er diese Punkte jetzt in Berlin aufgreift.“
