Scharf: „Stabwechsel am Landesarbeitsgericht München“

von Aytürk
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Dr. Petra Förschner folgt auf Dr. Harald Wanhöfer – Wechsel zum 1. November

Das Landesarbeitsgericht München bekommt zum 1. November 2026 eine neue Präsidentin: Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf hat gestern Dr. Petra Förschner in ihr künftiges Amt an der Spitze der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Dr. Harald Wanhöfer an, der in Ruhestand geht.

Bei der Übergabe der Ernennungsurkunde betonte Scharf: „Ich gratuliere Ihnen zur Ernennung sehr herzlich, wünsche alles Gute und viel Erfolg für das neue Amt. Ich bin überzeugt, dass Sie mit Ihrer langjährigen Erfahrung, Ihrer exzellenten Kenntnis des Gerichtsbezirks und Ihrer Funktion als bisherige Vizepräsidentin die Geschicke des Landesarbeitsgerichts München bestens leiten werden.“

Dr. Förschner wurde 1962 in Nördlingen geboren. Nach dem Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung trat sie im März 1991 in den Dienst des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums ein, zwei Jahre später wurde sie an die Bayerische Staatskanzlei abgeordnet. Von Oktober 1994 bis Dezember 1995 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht tätig. 1999 erfolgte die Ernennung zur Richterin und der Wechsel an das Arbeitsgericht München. 2009 war sie zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Abordnung am Landesarbeitsgericht München tätig; im März 2010 erfolgte ihr dauerhafter Wechsel dorthin. Zum 1. September 2016 wurde sie zur Vizepräsidentin des Gerichts ernannt. Mit Wirkung zum 1. November dieses Jahres übernimmt Frau Dr. Förschner nun das Amt der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts München.

Der ausscheidende Präsident Dr. Harald Wanhöfer, geboren 1960 in Starnberg, hatte das Präsidentenamt im Mai 2016 übernommen. Zuvor fungierte er bereits zwei Jahre als Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts München. Seine dortige Laufbahn hatte er zum 1. November 2006 als Vorsitzender Richter begonnen.

Die Arbeitsgerichtbarkeit ist ein eigener Gerichtszweig in Deutschland. Die Arbeitsgerichte klären Streitfälle zwischen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wie z.B. Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Gehaltsforderungen oder Zeugnisberichtigungen, ebenso wie Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern und auch Fragen zu Tarifverträgen. In Bayern gibt es insgesamt elf Arbeitsgerichte. Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit haben die meisten auch Außenkammern oder sogenannte Amts- und Gerichtstage an anderen Orten. Aus demselben Grund hat Bayern nicht nur ein, sondern zwei Landesarbeitsgerichte: das Landesarbeitsgericht München für den südbayerischen und das Landesarbeitsgericht Nürnberg für den nordbayerischen Raum. Sie bilden die zweite Instanz und bündeln verwaltungsrechtliche und dienstaufsichtliche Aufgaben in ihren Bezirken.

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